Häufige Fragen
Nein. Häufig arbeiten wir mit Kunden zusammen, für die es nicht in Frage kommt, bei uns persönlich vorbeizukommen, geschweige noch - die Unterlagen zu bringen und abzuholen.
Bei fachlichen - nicht bestätigten - Übersetzungen wickeln wir den Auftrag per E-Mail ab.
Bei bestätigten („beglaubigten“) Übersetzungen stellen wir Ihnen grundsätzlich zwei Vorgehensweisen zur Wahl:
1. Sie brauchen eine bestätigte Übersetzung aus einem Originaldokument, können aber nach Görlitz nicht kommen? Dann lassen Sie uns einfach Ihre Unterlagen postalisch zukommen - wir fertigen die Übersetzung an und schicken sie mit den Originalunterlagen (nebst einer Rechnung) per Post zurück.
2. Sie möchten eine bestätigte Übersetzung aus einem Original bekommen, möchten sich aber nicht zweimal auf den Weg machen? Für die Anfertigung einer Übersetzung reicht es vollkommen aus, wenn Sie uns eine eingescannte Kopie des Originaldokuments per E-Mail zuschicken. Das jeweilige Originaldokument bringen Sie dann aber unbedingt zum Abgabetermin mit, damit wir die Übersetzung vergleichen und ggf. entsprechend anpassen können.
Muss man zur Übersetzung das Original der jeweiligen Urkunde/ des jeweiligen Schriftstücks vorlegen?
Nein. Wird eine bestätigte (beglaubigte, bescheinigte) Übersetzung angefertigt, wird in der Bestätigungsklausel angegeben, in welcher Form uns das übersetzte Dokument vorgelegt wurde. Neben einem Original kann es auch eine beglaubigte oder einfache (elektronische) Kopie des jeweiligen Dokuments sein.
Ihre Kosten schätzen wir möglichst genau und geben immer deren Höchstgrenze an.
Ein konkretes Preisangebot kann für beglaubigte Übersetzungen nicht erstellt werden, und zwar aus zwei Gründen:
• die Grundlage für die Preiskalkulation stellt der Zieltext dar (d.h. die Übersetzung, die anzufertigen ist)
• beglaubigte Übersetzung enthält Bemerkungen des Übersetzers, wie z.B. Beschreibungen von Siegeln und Stempeln, von Hologrammen, Wasserzeichen sowie Bemerkungen zu anderen besonderen Merkmalen Ihrer Unterlagen.
Standardsätze für eine beglaubigte Übersetzung beginnen mit 1,55 €/ Zeile (= 55 Anschläge) des Zieltextes.
Für Texte in Word-Datei oder eingescannte und als PDF-Datei übersandte Unterlagen können wir ein exaktes und verbindliches Angebot erstellen. Falls Sie uns eine Fotografie des jeweiligen Dokumentes übersenden, werden wir die Übersetzungskosten lediglich schätzen können – und Ihnen eine Preisspanne nennen.
Bestätigte Übersetzungen von Urkunden sowie Fachübersetzungen von Texten, die nicht länger als 10 Normseiten sind, fertigen wir in der Regel innerhalb von 2 bis 5 Werktagen an. Bei längeren Texten sind die Übersetzungen in der Regel innerhalb von 6 Werktagen fertig.
Haben Sie es eilig? Wir legen alles andere beiseite und helfen Ihnen sofort. Unser 24-Stunden-Service hat aber auch seinen Preis - bitte rufen Sie uns an, um die Einzelheiten abzuklären!