Wie viel kostet eine Übersetzung?
Gerne erstellen wir für Sie einen unentgeltlichen Kostenvoranschlag. Ihre Unterlagen können Sie ganz einfach hier hochladen und uns zukommen lassen:
I. Nicht beglaubigte Übersetzungen (auch Fachübersetzungen)
Für Texte in einer Word-Datei oder eingescannte und als PDF-Datei übersandte Unterlagen erstellen wir ein exaktes und verbindliches Angebot. Falls Sie uns eine Fotografie der Urkunde übersenden, werden wir die Übersetzungskosten lediglich schätzen können – und Ihnen eine Preisspanne nennen.
Es besteht ferner die Möglichkeit, die Unterlagen per Fax (0049 3581 667 7273) oder Post (Malyszek Übersetzungen, Postfach 30 02 06, 02807 Görlitz) zu übersenden. Sie können uns die Unterlagen auch persönlich bringen (nach vorheriger Terminvereinbarung).
Die Preise für nicht beglaubigte Übersetzungen beginnen bei 1,00 €* pro Zeile des Ausgangstextes (d.h. des zu übersetzenden Textes) und hängen von der Art des Auftrags und dem Schwierigkeitsgrad ab. Mit 1 Zeile sind 55 Zeichen zu verstehen, einschließlich Leerzeichen.
Die Mindestpauschale für Kleinaufträge beträgt 30,00 €*.
* Alle angegebenen Preise sind Nettopreise und verstehen sich zzgl. 19% der gesetzlichen Umsatzsteuer.
HINWEIS! Vom 1. Juli bis 31. Dezember 2020 gilt eine reduzierte Umsatzsteuer von 16%.
II. Beglaubigte (bestätigte) Übersetzungen
Ihre Kosten für beglaubigte Übersetzungen schätzen wir möglichst genau und geben immer deren Höchstgrenze an.
Ein konkretes Preisangebot kann für derartige Übersetzungen nicht erstellt werden, und zwar aus zwei Gründen:
• die Grundlage für die Preiskalkulation stellt der Zieltext dar (d.h. die Übersetzung, die anzufertigen ist)
• beglaubigte Übersetzung enthält Bemerkungen des Übersetzers, wie z.B. Beschreibungen von Siegeln und Stempeln, von Hologrammen, Wasserzeichen sowie Bemerkungen zu anderen besonderen Merkmalen Ihrer Unterlagen.
Gesetztliche Sätze für eine beglaubigte Übersetzung beginnen mit 1,55 €* für Zeile des Zieltextes (d.h. der Übersetzung). Mit 1 Zeile sind 55 Zeichen zu verstehen, einschließlich Leerzeichen. Die Sätze sind geregelt in §11 des Justizvergütungs- und Entschädigungsgesetzes und gelten für Behörden und Institutionen.
Die Mindestpauschale für Kleinaufträge beträgt 30,00 €*.
Eine beglaubigte Übersetzung kann je nach Wunsch in traditioneller (d.h. auf Papier, gestempelt) oder elektronischer Form (mit einer qualifizierten elektronischen Signatur und dem entsprechenden Attribut des beeidigten Übersetzers) angefertigt werden.
Wenn Sie eine Übersetzung in beiden Fassungen erhalten möchten, berechnen wir für die zweite mindestens 10,00 €* (wie für ein weiteres Exemplar).
* Alle angegebenen Preise sind Nettopreise und verstehen sich zzgl. 19% der gesetzlichen Umsatzsteuer.
HINWEIS! Vom 1. Juli bis 31. Dezember 2020 gilt eine reduzierte Umsatzsteuer von 16%.
An dieser Stelle finden Sie eine Liste von gewählten Standardurkunden, deren Übersetzungskosten pauschal berechnet werden. Die Beglaubigungsgebühr ist schon im Pauschalpreis inbegriffen.
URKUNDEN | PAUSCHALPREIS * |
Geburtsurkunde (abgekürzte Abschrift) | 35,00 € |
Geburtsurkunde (vollständige Abschrift) | 40,00 € |
Taufschein | 35,00 € |
Heiratsurkunde (abgekürzte Abschrift) | 35,00 € |
Heiratsurkunde (vollständige Abschrift) | 40,00 € |
Abschrift aus dem Familienbuch | 40,00 € |
Ehefähigkeitszeugnis | 50,00 € |
Sterbeurkunde | 35,00 € |
Führerschein | 35,00 € |
Hochschulabschlussdiplom (Bachelor, Master, Magister) | 40,00 € |
Schulzeugnis | 35,00 € |
Reifezeugnis / 1 Seite | 40,00 € |
* Alle angegebenen Pauschalpreise sind Nettopreise (zzgl. 19% USt.).
HINWEIS! Vom 1. Juli bis 31. Dezember 2020 gilt eine reduzierte Umsatzsteuer von 16%.
Eventuelle zusätzliche Kosten können durch beschleunigte Bearbeitungsdauer entstehen.
Stand: 01.07.2020