Dolmetschen
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Standardmäßig berechnen wir unsere Dolmetscherleistungen für Privatpersonen nach Tages- und Halbtagessätzen. Ein Tagessatz umfasst 6 Stunden der Arbeitszeit des Dolmetschers. Zu der Arbeitszeit des Dolmetschers zählen:
- die Wege- bzw. Fahrzeiten zum Termin und zurück zum Büro,
- die Wartezeit vor dem Termin (falls es aus irgendeinem Grund zu einer Verzögerung kommt),
- die Dauer des Termins,
- in Ausnahmefällen – nach Absprache mit dem Kunden – auch die Vorbereitungszeit für den Termin.
Für einen Tagessatz berechnen wir 420 € netto (499,80 € brutto).Viele Dolmetschereinsätze sind weniger zeitaufwendig. Für diese wird ein Halbtagessatz berechnet. Die Kosten der Dienstleistung werden entsprechend gekürzt und betragen 210 € netto (249,90 € brutto).
Die Höhe des Dolmetscherhonorars bei Gerichts- und Behördenaufträgen in § 9 des Gesetzes über die Vergütung und Kostenerstattung in der Justiz (JVEG) geregelt. Es beträgt 93 € netto (110,67 € brutto) pro Stunde. Abrechnungsfähig sind die Zeit des Dolmetschereinsatzes, die Wartezeit vor dem Termin sowie die Wegezeiten.
Bei privaten Auftraggebern wenden wir den gesetzlichen Stundensatz in zwei Fällen an:
1. Die Beauftragung erfolgt in einer Angelegenheit, in der die Möglichkeit besteht, dass ein anderes Subjekt (wie z.B. gegnerische Partei, Versicherung oder Behörde) die Kosten der Dolmetscherleistung erstatten wird;
2. Der jeweilige Termin wird offensichtlich kurz ausfallen und – selbst unter Berücksichtigung von Fahrzeiten und von eventuellen Verzögerungen – eine Stunde nicht überschreiten (ein Beispiel hierfür ist die notarielle Beglaubigung einer Unterschrift).
Brauchen Sie Unterstützung in einer Sache, die nicht in einem Termin erledigt werden kann?
In rechtlichen Angelegenheiten oder wirtschaftlichen Projekten, die auf längere Zeit angelegt sind oder einen größeren Arbeitsaufwand benötigen, bieten wir begleitendes Dolmetschen an. Personen, die eine langfristige sprachliche Unterstützung in Anspruch nehmen, bieten wir Abrechnung nach einem Stundensatz an, der an die Spezifik der zu erbringenden Dienstleistung angepasst ist.
Standarddienstleistungen, die z. B. mit der Unterstützung beim Kauf einer Immobilie, bei Durchführung eines Bauvorhabens in Görlitz und Umgebung, bei Gründung einer Gesellschaft oder bei Unternehmensnachfolge verbunden sind, berechnen wir ab 70 € netto (83,30 € brutto) pro Stunde.
Bei Unterstützung in komplexen Angelegenheiten (insbesondere in fachspezifischen juristischen Angelegenheiten, wie z.B. Behördengänge im Verwaltungsverfahren zur Änderung eines Bebauungsplans oder Korrespondenz mit der beauftragten Anwaltskanzlei im Verfahren wegen unlauteren Wettbewerbs) wird der Stundensatz vor Beginn der Tätigkeit individuell abgesprochen.