z. B.
• einen Antrag bei einem deutschen Gericht stellen möchten, wenn das Schriftstück an einen polnischsprachigen Antragsgegner zuzustellen ist (z.B. einen Scheidungsantrag, Antrag auf einstweilige Verfügung, Antrag auf Unterhaltszahlung);
• eine Klage gegen einen in Polen ansässigen Beklagten einreichen wollen.
Schicken Sie uns per E-Mail Ihren Antrag bzw. ihre Klageschrift zu, um ein kostenloses Angebot zu erhalten. • die beruflichen Qualifikationen, die sie in Polen erworben haben, in Deutschland anerkennen lassen.
Scannen Sie Ihre Abschlusszeugnisse ein bzw. fotografieren sie diese, und lassen uns die eingescannten Kopien bzw. Fotos per E-Mail zukommen – gerne machen wir Ihnen ein kostenloses Angebot. Amtsurkunden, die standardmäßig übersetzt werden, sind im
Preisverzeichnis aufgelistet.